Die Wohnung nach der Scheidung vermieten
Eine Option für alle, die sich auch nach der Trennung noch gut verstehen
Wenn sich die Wege trennen, ist das meist nicht schön, erst recht nicht, wenn man eine gemeinsame Wohnung besitzt. Dann stellt sich die Frage: Was passiert eigentlich mit dieser? Wenn weder Ihr Partner noch Sie in der Wohnung bleiben möchten, aber sie diese auch nicht verkaufen wollen, ist Vermietung einer Option.
Entscheiden Sie sich für diese, sollten Sie sich aber darüber bewusst sein, dass die Wohnung von Ihnen und Ihrem Expartner gemeinsam vermietet werden muss. Hier muss also Einigkeit bestehen, was gewisse Sachverhalte angeht: So muss der Mieter von Ihnen die jährliche Nebenkostenabrechnung bekommen und Sie müssen die Wohnung instand halten. Kommen Sie aber noch gut miteinander zurecht, kann die Vermietung eine attraktive Lösung für Sie sein, die jedem von Ihnen die Hälfte der Mieteinnahmen garantiert.
Natürlich gibt es nach einer Scheidung noch zahlreiche weitere Möglichkeiten: So kommen eine Eigentumsübertragung oder eine Teilungsversteigerung in Betracht. Bei der Eigentumsübertragung ist diese Übertragung des Immobilieneigentums mit Auszahlung des Partners eine Option. Eine Teilungsversteigerung kommt in Betracht, wenn einer der Ehepartner die Wohnung verkaufen möchte, der andere aber nicht. Sind beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, kann der Verkaufswillige eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht einklagen. Das ist jedoch nur nach einer Scheidung möglich.
Wie geht es mit dem Kredit für die Wohnung weiter?
Ehepartner, die gemeinsam einen Kredit für den Kauf der Wohnung aufgenommen haben, müssen ihn zurückzahlen. Es gilt: Sie sind beide haftbar. Zahlt Ihr Partner nicht, müssen Sie der Bank den Kredit trotzdem zurückzahlen.
Den Kredit sollten sich auch weiterhin tilgen, da sonst eine Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie drohen könnte.