
Mietspiegel Siegburg 2025 im Überblick
Mietspiegel Siegburg 2025
Der Mietspiegel 2025 der Stadt Siegburg ist als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt. Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum ab und ist damit zentrale Grundlage für Mieterhöhungen und die Prüfung zulässiger Mieten bei Neuvertragsabschlüssen. Einen umfassenden Überblick zum Immobilienmarkt in Siegburg erhalten Sie auf unserer Übersichtsseite.
Die Datengrundlage beruht auf einer repräsentativen Stichprobe von Mietverhältnissen der letzten Jahre. Dokumentation und Broschüre erläutern die Methodik im Detail – von der Stichprobenziehung über die Bereinigung der Daten bis hin zur Regressionsmodellierung der Mietwerte. Für Informationen zu Kaufpreisen in Siegburg verweisen wir auf unsere separate Ratgeberseite.
Durchschnittliche Nettokaltmiete und typische Spannen
Der Mietspiegel weist für Siegburg eine durchschnittliche Nettokaltmiete von rund 8,80 €/m² aus. Dieser Wert ist das arithmetische Mittel der berücksichtigten Mietverhältnisse und dient als Orientierungsgröße, ersetzt aber nicht die differenzierte Betrachtung nach Baualtersklasse, Lage, Größe und Ausstattung.
Die Basistabellen des Mietspiegels zeigen für Wohnungen mittlerer Größe, mittlerer Lage und mittleren Standards in Abhängigkeit vom Baujahr Spannen von etwa 8,20 bis 10,00 €/m². In besonders guten Wohnlagen oder bei überdurchschnittlicher Ausstattung können Aufschläge hinzukommen, in einfacheren Lagen oder bei geringerem Standard sind Abschläge möglich.
Qualifizierter Mietspiegel und rechtliche Wirkung
Als qualifizierter Mietspiegel erfüllt der Siegburger Mietspiegel die Anforderungen des § 558d BGB. Er wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und im Regelfall alle zwei Jahre fortgeschrieben. Gerichte und Behörden können ihn als Begründungsmittel heranziehen, wenn es um die ortsübliche Vergleichsmiete geht.
Für Vermieter bedeutet das: Mieterhöhungen müssen sich innerhalb der Mietspiegel-Spannen und der gesetzlichen Grenzen bewegen. Unterstützung bei der Vermietung und Mietpreisgestaltung erhalten Sie von unserem Team. Für Mieter ist der qualifizierte Mietspiegel eine wichtige Grundlage, um Erhöhungsverlangen zu prüfen und einzuschätzen, ob die geforderte Miete ortsüblich ist.
Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Sperrfrist
Siegburg ist durch die Mieterschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Das hat mehrere konkrete Folgen für Vermieter und Mieter: Es gelten Mietpreisbremse, abgesenkte Kappungsgrenze und eine verlängerte Kündigungssperrfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
- Mietpreisbremse: Bei Wiedervermietung darf die Miete in der Regel höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach Mietspiegel liegt.
- Kappungsgrenze: In angespannten Märkten ist die Kappungsgrenze auf 15 % in drei Jahren abgesenkt – eine Mieterhöhung darüber hinaus ist unzulässig.
- Kündigungssperrfrist: Bei Umwandlung in Eigentumswohnungen gilt in Siegburg eine verlängerte Kündigungssperrfrist von bis zu acht Jahren.
Wie wird der Mietspiegel praktisch angewendet?
Für Mieterhöhungen orientieren sich Vermieter an der jeweiligen Mietspiegel-Tabelle, wählen die passende Kombination aus Baualtersklasse, Lage, Größe und Ausstattung und leiten daraus die ortsübliche Vergleichsmiete ab. Anschließend werden gesetzliche Regelungen wie Kappungsgrenze und Fristen berücksichtigt.
Für Neuvermietungen dient der Mietspiegel ebenfalls als zentrale Orientierung. Gleichzeitig spielen Zustand, Energieeffizienz, Mikrolage und Nachfrage eine Rolle, wenn es darum geht, eine marktgerechte, aber rechtssichere Miete festzulegen. Vermieter finden weitere Informationen zur Vermietung als Kapitalanlage auf unserer Ratgeberseite.
Rechtsrahmen und Praxis kurz erklärtHäufige Fragen zum Mietspiegel Siegburg
Sie möchten eine Miete in Siegburg einordnen oder eine geplante Mieterhöhung prüfen lassen? Wir unterstützen Sie bei der Auswertung des Mietspiegels und der rechtlichen Rahmenbedingungen – sowohl als Vermieter als auch als Mieter. Weitere Informationen zum Immobilienmarkt, zu Kaufpreisen und Wohnlagen in Siegburg finden Sie auf unseren Ratgeberseiten.