
Energieausweis – Wertermittlung und Beratung
Energieausweis für Ihre Immobilie
Der Energieausweis ist ein wichtiges Vergleichsinstrument bei der Bewertung von Immobilien. Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt seit dem 1. Mai 2014 und macht den Energieausweis für Gewerbe- und Wohngebäude verpflichtend. Damit haben Sie als Käufer schon sofort bei der ersten Besichtigung das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten.
Wichtig zu wissen: Der Energieausweis stellt nicht den tatsächlichen Verbrauch einer Immobilie dar, sondern vergleicht diese im Modell. Es ist ein reines Vergleichsinstrument und kann nicht zur genauen Abschätzung oder Berechnung der erwarteten Heizkosten verwendet werden.
Die Varianten des Energieausweises
Der bedarfsbasierte Energieausweis
Dieser Ausweis ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Modernisierungen nicht zumindest auf die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) durchgeführt wurden. Der Ausweis basiert auf einer Berechnung des theoretischen Energiebedarfs des Gebäudes.
Der verbrauchsbasierte Energieausweis
Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen, bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig. Dieser basiert auf den tatsächlichen Verbräuchen der letzten drei Jahre und bietet einen realitätsnäheren Überblick über den Energieverbrauch.
Neuerungen und Verbesserungen des Energieausweises
Die EnEV 2014 brachte verschiedene Neuerungen mit sich, die die Aussagekraft des Energieausweises verbessern:
Energieeffizienzklassen verstehen
Der Energieausweis erhält einen neuen Bandtacho mit sogenannten Energieeffizienzklassen. Die Klasse A soll dem – ab dem Jahr 2016 geltenden – Neubaustandard entsprechen. Allerdings gibt es einen wichtigen Haken: Energieeffizienzklassen geben keine Auskunft darüber, ob ein Haus mit Effizienzklasse C, das mit Pellets beheizt wird, höhere Heizkosten hat, als ein Gebäude der Energieeffizienzklasse B mit Ölheizung.
Die Werte sind durchschnittlich und können nicht den Verbrauch/Bedarf einzelner Wohnungen angeben. Sie dienen hauptsächlich als Vergleichsinstrument zwischen verschiedenen Objekten.
Häufige Probleme und ihre Lösungen
Problem 1: Der Energiewert entspricht nicht dem realen Verbrauch
Die Darstellung des Energiewertes stellt nicht den eigentlichen Verbrauch einer Immobilie dar, sondern vergleicht diese im Modell. Die Beschaffung der Energie fällt bei der Darstellung des Energiewertes stark ins Gewicht.
Lösung: Wir stellen zusätzlich zu dem Energieausweis einen absoluten Verbrauch dar und geben einen durchschnittlichen finanziellen Aufwand an, damit Sie eine realistische Einschätzung Ihrer zukünftigen Betriebskosten erhalten.
Problem 2: Modernisierungsempfehlungen sind oft nicht wirtschaftlich
Die Modernisierungsempfehlungen betrachten die ökologische Sicht im Hinblick auf die Beschaffung von Energie. Empfehlungen werden bei verschiedenen Anbietern pauschal ausgesprochen, betrachten aber nicht die wirtschaftlichen Aspekte einer Sanierungsmaßnahme.
Lösung: Die gewünschte energetische Sanierung sollte auf einen absoluten Energieverbrauch abzielen. Hierbei kann man teurere wie auch günstigere Bauteile angehen, um den selben Effekt zu erzielen. Die Einwertung aus Kaufpreis + Aufwand für die Sanierung ist für den Endverbraucher der absolute Wert einer Immobilie, die er vielleicht erwerben möchte.
Problem 3: Abgelaufene oder ungültige Ausweise
Der Ausweis entspricht nicht den aktuellen Anforderungen oder ist von seiner Gültigkeit abgelaufen.
Lösung: Der Energieausweis und die damit verbundene Beratung hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Sollte Ihr Ausweis älter sein, kann die Erstellung eines neuen Ausweises sinnvoll sein.
Problem 4: Fehlende bautechnische Angaben
Um einen Energieausweis erstellen zu können, benötigt der Ausstellende qualifizierte bautechnische Angaben, die ein Endverbraucher im Normalfall nicht liefern kann.
Lösung: Wir unterstützen Sie bei der Aufnahme der Basisinformationen und erstellen einen neuen Energieausweis für Sie. Mit unserer Hilfestellung wird dieser Prozess deutlich vereinfacht.
Ihre Vorteile mit unserer Beratung
Die D+P Immobilien GmbH unterstützt Sie umfassend rund um das Thema Energieausweis. Bevor wir Ihnen ein Objekt zum Kauf anbieten, sorgen wir dafür, dass ein aktueller Energieausweis vorhanden ist. So stellen wir sicher, dass Sie die Energiewerte Ihres Wunschhauses oder Ihrer Wunschwohnung bei Ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen können.
Gleichzeitig helfen wir Ihnen als Verkäufer, alle notwendigen Unterlagen korrekt zusammenzustellen und etwaige Fragen zum Energieausweis zu beantworten. Ein transparenter und gründlicher Umgang mit dem Energieausweis ist die beste Basis für einen gelungenen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer.
Energieausweis und Immobilienverkauf
Der Energieausweis spielt eine wichtige Rolle beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie. Wir helfen Ihnen bei der Wertermittlung und Immobilienbewertung in Troisdorf, Hennef, Sankt Augustin und dem gesamten Rhein-Sieg-Kreis.
Weitere Informationen
Grundsätzlich: Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Unterscheidung: Bedarfsausweis (theoretisch) vs. Verbrauchsausweis (real). Gebäudeteile, die nicht der Wohnung dienen, werden separat behandelt.
Sanierte Gebäude nach 1977: Mit erforderlicher Modernisierung (Fenster, Dämmung) können Sie unter Umständen den Verbrauchsausweis nutzen. Wir klären das im Einzelfall ab.
Wir unterstützen Sie
Energieausweis, professionelle Wertermittlung, Immobilienverkauf – alles aus einer Hand. Unser Team unterstützt Sie auch bei Vermietung.
Haben Sie Fragen zum Energieausweis oder möchten Sie ein Objekt bewerten lassen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne und unverbindlich!
Energieeffizienz verstehen – für Verkauf, Vermietung und ModernisierungHäufige Fragen: Energieausweis
Fragen zum Energieausweis oder zur Energieeffizienz Ihrer Immobilie? Hier finden Sie Antworten. Kontaktieren Sie uns für konkrete Beratung. Wir unterstützen Sie auch bei Wertermittlung und Verkauf oder Vermietung.