Beschreibung
Familien die Wert auf Ruhe und Platz zum entfalten legen, werden von diesem Haus besonders angetan. Sowohl der Innenbereich als auch Ihr Grundstück bieten Ihnen Wohnvergnügen auf allen Ebenen. Das Wohnzimmer im Erdgeschoss ist besonders hervorzuheben - Der gelungene Grundriss birgt hier familienfreundliche Aufteilung, einen separaten Essplatz und viel Sonnenlicht. Positiv werden Sie der Ausstattung, wie der Fußbodenheizung, Kamin und den bodentiefen Fenstern im Erdgeschoss begegnen. Über die Massive Holztreppe, im großen Flurbereich, erreichen Sie die Räumlichkeiten im Obergeschoss. Dort befinden sich 3 Schlafzimmer, ein großes Bad und ein Speicher. Aus dem Schlafzimmer und aus einem der Kinderzimmer gelangen sie direkt auf die Loggia. Eine Doppelgarage wird Sie ebenfalls erfreuen.
Lage
Das Einfamilienhaus liegt im Heinsberger Stadtteil Laffeld. Der Ort ist nur wenige Kilometer von der niederländischen Grenze entfernt. Zur Kreisstadt Heinsberg sowie zur Autobahn A46 sind es ca. 8km. Heinsberg ist die namengebende Kreisstadt des westlichsten Kreises Deutschlands und liegt im Länderdreieck Deutschland-Belgien-Niederlande. Die Nähe zu den Niederlanden bietet abwechslungsreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Aber auch Heinsberg selbst ist für seine Vorzüge eines erholsamen Lebens in ländlicher Region bekannt. Mehrere Seen und Naherholungsgebiete sorgen für den hohen Freizeitwert unserer Region. Vom Haus erreicht man in 5 Autominuten die Autobahnauffahrt zur A 46. Von dort ergibt sich eine direkte Verbindung nach Mönchengladbach, Düsseldorf und Aachen.
52525 Heinsberg–Laffeld
Die Karte dient lediglich als Orientierungshilfe und stellt nicht die exakte Lage dar. Die vollständige Adresse erhalten Sie bei uns.
Objektdaten
Preise
Kaufpreis
210.000 €
Käuferprovision
3.57 %
Informationen
verfügbar ab
nach Vereinbarung
Provisionspflichtig
Flächen
Wohnfläche
ca. 140 m²
Zimmer
4
Grundstücksfläche
ca. 738 m²
Zustand und Bauart
Baujahr
1988
Zustand
gepflegt
Stellplätze
Freiplatz
1
Garage
1
Energieausweis
Baujahr
1988
Energieausweis
laut Gesetz nicht erforderlich