Erdgeschosswohnung mit Einbauküche, Erdwärme und Garten unbezahlbaren Blick

52538 Gangelt

Objekt-Nr.:20049-2089

660 €

Kaltmiete

Beschreibung

In einem Dreiparteienhaus dürfen Sie auf der Erdgeschossebene noch nie da gewesenen Ausstattungskomfort erleben. Klare Grundrisse und hochwertige Details zeichnen diese edle Wohnung aus. Riesige Terrasse mit unendlichem Blick, neu verlegter Laminatboden in den Wohnräumen, hochwertige Bodenfliesen, elektrisch gesteuerte Rollläden, sowie eine hochwertige Ausstattung in den Bädern, machen den hohen Wohnkomfort deutlich. Privater Stellplatz steht für Ihren Pkw zur Verfügung. Eine hochwertige Garage, befindlich direkt am Haus, kann gegen Gebühr dazu gemietet werden. Ein geräumiger Kellerraum gehört ebenfalls zu der Wohnung. Uns war es wichtig den künftigen Mietern nicht nur den hochwertigen Wohnkomfort zu ermöglichen, sondern auch den Einzug so angenehm wie möglich zu gestalten. So wurden bereits alle Malerarbeiten für Sie erledigt, alle Bodenbeläge verlegt und alle Lampen installiert. Für alles wurde gesorgt. In diesem Zusammenhang bekam auch die Wohnung eine neue Einbauküche, die in der Kaltmiete enthalten ist.

Lage

Das einzigartige Dreiparteienhaus liegt in Birgden, einem Ort der Gemeinde Gangelt. Birgden liegt im Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, im äußersten Westen Deutschlands. Es ist mit knapp 3000 Einwohnern das größte Dorf der Gemeinde Gangelt.

52538 Gangelt

Die Karte dient lediglich als Orientierungshilfe und stellt nicht die exakte Lage dar. Die vollständige Adresse erhalten Sie bei uns.

Objektdaten

Preise

Kaltmiete

660 €

Nebenkosten

80 €

Heizkosten

40 €

Informationen

verfügbar ab

Kurzfristig

Flächen

Wohnfläche

ca. 80 

Zimmer

3

Zustand und Bauart

Baujahr

2012

Kategorie

Gehoben

Zustand

neuwertig

Unterkellert

Ja

Räume, Flure und Etagen

Schlafzimmer

2

Badezimmer

1

Ausstattung

Küche

Einbauküche

Stellplätze

Freiplatz

1

Grundrisse

Energieausweis

Baujahr

2012

Befeuerungsart

Erdwärme mit Wärmepumpe

Energieausweis

laut Gesetz nicht erforderlich