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Von der Kunst, unterschiedliche Interessen in Einklang zu bringen.
Ob Miet-, Eigentums- oder Gewerbeobjekte. Ob es um die kaufmännische, technische oder juristische Betreuung unserer Eigentümer geht – Immobilienmanagement hat heute viele Gesichter.
Eigentümerservice
(WEG-Verwaltung)
Mietshausmandate
(Eigentümer von Mietshäuser/Liegenschaften)
Sondereigentums-Verwaltung
(für Kapitalanleger/Vermögenskunden)
Eigentümerservice (WEG-Verwaltung)
Kapitalanleger und selbst nutzende Eigentümer innerhalb einer WEG-Verwaltung haben meist nicht die gleichen Ziele und Interessen. Für den Verwalter bedeutet dies: er muss neben der kaufmännischen und technischen Verwaltung des Objekts auch die Fähigkeit mitbringen, als kompetenter, neutraler und vertrauenswürdiger Berater zu aufzutreten.
Abrechnungen
Pünktliche Erstellung einer Jahresabrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum (Gesamt-/Einzelabrechnung). Erstellung einer detaillierten Betriebs- und Heizkostenabrechnung für den Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Auftragsvergabe
Recherche, Auswahl und Beauftragung von qualifizierten Handwerksbetrieben. Terminliche und sachliche Überwachung der auszuführenden Aufgaben.
Buchführung
Führung und Abrechnung von Hausgeldkonten, Einnahme- und Ausgabekonten sowie Rücklagekonten nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.
Eigentümerversammlung
Ordnungsgemäße Durchführung der ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen. Protokollierung der Versammlungen sowie Versand des Sitzungsprotokolls an alle Miteigentümer. Einberufung und Durchführung von Verwalterbeiratssitzungen.
Geldverwaltung
Führen der Konten der WEG. Rechnungskontrolle und Rechnungsausgleich: Sachliche und rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen und Anweisung der Beträge.
Hausordnung
Aufstellung, Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung.
Vertragsmanagement
Überwachung, Betreuung und Optimierung von sämtlichen Verträgen der Eigentümergemeinschaft mit Dritten.
Sicherheitseinrichtungen
Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Heizung, Aufzüge, Blitzschutzanlagen und Notbeleuchtungen durch Handwerker, Sachverständige und TÜV
Mietshausmandate (Eigentümer von Mietshäuser/Liegenschaften)
Speziell in diesem Bereich können wir unseren Kunden deutlich mehr als „nur“ die klassischen Leistungen einer Hausverwaltung anbieten: das Angebot reicht von der Vertretung der Eigentümern gegenüber Dritten bis hin zur Durchführung von Wohnungsübernahmen sowie der eigenständigen Durchführung von Neuvermietungen.
Abrechnungen und Zahlungsverkehr
Durchführung des gesamten Zahlungsverkehrs der das Mietobjekt betreffenden Steuern, Gebühren und Abgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung und mittels modernster EDV. Sachliche und rechnerische Rechnungsprüfung. Kostenabrechnung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung. Erstellung einer transparenten und unmittelbar für die Steuererklärung verwendbaren Jahresabrechnung.
Schriftverkehr
Abwicklung und Übernahme des gesamten Schriftverkehrs mit den Mietern und sonstigen Dritten. Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern und sonstigen fremden Dritten.
Mietverträge
Abschluss von individuellen und rechtlich geprüften Mietverträgen in Vertretung des Eigentümers. Eigenständige Durchführung der Neuvermietung. Wohnungsübergabe und Wohnungsübernahme einschließlich der dazugehörigen Dokumentation.
Mieterhöhungen
Durchführung, Planung und Überwachung von Mieterhöhungen aufgrund den gesetzlichen und mietvertraglichen Bestimmungen und Möglichkeiten.
Modernisierung/Sanierung/Substanzerhalt
Veranlassung, Überwachung und Prüfung von notwendigen Instandhaltungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten. Regelmäßige Begehungen und Kontrolle des Objekts. Sanierungsempfehlung für notwendige Substanz erhaltende oder steigernde Maßnahmen. Professionelle Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen.
Mietinkasso
Zeitnahes Mietinkasso des Mietzins sowie der Nebenkosten. Durchführung des Mahnwesens nach den gesetzlichen Bestimmungen und Möglichkeiten sowie bei Bedarf Einleitung erforderlicher gerichtlicher Maßnahmen nach Ablauf der aufgegebenen Zahlungsfristen.
Sondereigentums-Verwaltung (für Kapitalanleger/Vermögenskunden)
Das Leistungsspektrum bietet insbesondere auswärtigen Eigentümern die Möglichkeit, neben einer gleichzeitigen WEG-Verwaltung in den Genuss eines umfassenden Full-Service zu kommen, der keine Wünsche offen lässt. Die Management-Kosten im Rahmen der SE-Verwaltung sind steuerlich absetzbar.
Abrechnungen und Zahlungsverkehr
Durchführung des gesamten Zahlungsverkehrs der das Sondereigentum betreffenden Steuern, Gebühren und Abgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung und mittels modernster EDV. Sachliche und rechnerische Rechnungsprüfung. Kostenabrechnung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung. Erstellung einer transparenten und unmittelbar für die Steuererklärung verwendbaren Jahresabrechnung.
Schriftverkehr
Abwicklung und Übernahme des gesamten Schriftverkehrs mit den Mietern und sonstigen Dritten. Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern und sonstigen fremden Dritten.
Mietverträge
Abschluss von individuellen und rechtlich geprüften Mietverträgen in Vertretung des Eigentümers. Eigenständige Durchführung der Neuvermietung. Wohnungsübergabe und Wohnungsübernahme einschließlich der dazugehörigen Dokumentation.
Mieterhöhungen
Durchführung, Planung und Überwachung von Mieterhöhungen aufgrund den gesetzlichen und mietvertraglichen Bestimmungen und Möglichkeiten.
Modernisierung/Sanierung/Substanzerhalt
Veranlassung, Überwachung und Prüfung von notwendigen Instandhaltungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten. Regelmäßige Begehungen und Kontrolle des Objekts. Sanierungsempfehlung für notwendige Substanz erhaltende oder steigernde Maßnahmen. Professionelle Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen.
Mietinkasso
Zeitnahes Mietinkasso des Mietzins sowie der Nebenkosten. Durchführung des Mahnwesens nach den gesetzlichen Bestimmungen und Möglichkeiten sowie bei Bedarf Einleitung erforderlicher gerichtlicher Maßnahmen nach Ablauf der aufgegebenen Zahlungsfristen.
