Schnellsuche
Die Kunst unterschiedliche Interessen in Einklang zu bringen
Ob Miet-, Eigentums- oder Gewerbeobjekte. Ob es um die kaufmännische, technische oder juristische Betreuung unserer Eigentümer geht – Immobilienmanagement hat heute viele Gesichter.
· Eigentümerservice
· (WEG-Verwaltung)
· Mietshausmandate
· (Eigentümer von Mietshäuser/Liegenschaften)
· Sondereigentums-Verwaltung
· (für Kapitalanleger/Vermögenskunden)
ÜBERWACHUNG DES BAULICHEN ZUSTANDES
· Ständige Kontrolle des baulichen Zustandes des Gemeinschaftseigentums
· Durchführung von kleineren Reparaturarbeiten durch einen Hausmeisterservice
· Pflegevertrag: z.B. vom Auswechseln einer Glühbirne bis zur Gartenpflege, etc.)
· Periodisch wiederkehrende Hausbegehungen
· Fertigung eines Zustandsberichtes
· Unterrichtung der Eigentümer über Art, Umfang notwendiger Reparaturen
· Einholung von Kostenvoranschlägen und Vorlage bei der Eigentümerversammlung
· Kontrolle der durchzuführenden Arbeiten
· überprüfung und Anweisung Rechnungen
ORGANISATION DER EIGENTÜMERVERSAMMLUNG
· Ordnungsgemäße Vorbereitung der Eigentümerversammlung
· schriftliche übersendung der Tagesordnungspunkte
· Einladungen an die Eigentümer
· Kontrolle der Beschlußfähigkeit, Einberufung und Tageskontrolle
· Vorsitz durch den Verwalter die von den Eigentümern bestimmt wird
· Abgabe eines Rechenschaftsberichtes über das Wirtschaftsjahr
· Formulierung von Beschlüssen und deren Beratung
· Führung eines Protokollbuches
· Versendung der Niederschriften an die Eigentümer nach vorheriger Gegenzeichnung durch den Beirat, - bzw. Eigentümerversammlung nach den Vorschriften des WEG
VERSICHERUNGSPFLICHTEN
· Kontrolle der bestehenden Gebäude- / Haftpflicht-Versicherungsverträge
· Beratung und Abschluss von günstigeren Versicherungsverträgen
· Kontrolle der Deckungshöhen
· Geltendmachung von Versicherungsschäden
KONTROLLE BEI DER WARTUNG DER TECHNISCHEN ANLAGEN
· Kontrolle der bestehenden Wartungsverträge
· Kontrolle der durchzuführenden Wartungen die vorgenommen werden
· Verhandlungen mit Fachfirmen über neue Wartungsverträge, bei günstigeren Verträgen erfolgt eine - Beratung vor Abschluß
ZAHLUNGSKONTROLLE UND BEITREIBUNG VON RÜCKSTÄNDEN
· Durchführung von Zahlungskontrollen um Rückstände bei den Betriebskosten und
der Instandhaltungsrücklage der einzelnen Eigentümer zu vermeiden
· Kontrolle der monatlichen Hausgeldzahlungen
· Kontrolle bei Nach- / Rückzahlungen aus Abrechnungen
ABRECHNUNG ÜBER EDV- ANLAGE
· Kontrolle von Bankauszügen und Belegen und deren Eingabe in die EDV-Anlage
· Erstellung der jährlichen Abrechnungen
· Vorbereitung von Abschlüssen und Vorlage beim Beirat, bzw. bei der jährlichen
Eigentümerversammlung
· Erstellung von Einzelabrechnungen
